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Kurzzeitpflege

 

Besteht für eine begrenzte Zeit ein stationärer Pflegebedarf, da die häusliche Pflege oder Betreuung vorübergehend nicht sichergestellt bzw. ausreichend ist, oder es infolge eines Krankenhausaufenthaltes angezeigt ist, steht Ihnen in unserer Einrichtung das Angebot der Kurzzeitpflege zur Verfügung.

Die Zugangsvoraussetzung für eine Kurzzeitpflege ist für Personen mit anerkanntem Pflegegrad 2 bis 5 gegeben.

Die Leistungen in unserer Kurzzeitpflege entsprechen denen der » stationären Pflege.

Info

Wir bieten Ihnen neben dem Betreuten Wohnen auch vollstationäre Pflege und den Ambulanten Pflegedienst, Angebote für Seniorinnen und Senioren jeden Alters. Unsere Bewohner leben in modern ausgestatteten Appartements. Neben Rezeption und Cafe gehören zum Dienstleistungsangebot unseres Hauses ein Friseursalon, ein Fußpflegesalon und eine Zahnarztpraxis. Auch Krankengymnastik und Physiotherapie können in unserem Hause in Anspruch genommen werden.

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