Kurzzeitpflege
Besteht für eine begrenzte Zeit ein stationärer Pflegebedarf, da die häusliche Pflege oder Betreuung vorübergehend nicht sichergestellt bzw. ausreichend ist, oder es infolge eines Krankenhausaufenthaltes angezeigt ist, steht Ihnen in unserer Einrichtung das Angebot der Kurzzeitpflege zur Verfügung.
Die Zugangsvoraussetzung für eine Kurzzeitpflege ist für Personen mit anerkanntem Pflegegrad 2 bis 5 gegeben.
Die Leistungen in unserer Kurzzeitpflege entsprechen denen der » stationären Pflege.